Abfallgebühr Festsetzung
Beschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Hannover: Abfallgebühr Festsetzung
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (aha) im Auftrag für aha im Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover erhoben.
Der Zweckverband bietet ein breites Spektrum an Restabfall- und Bioabfallbehältern, Kombinationen und Beteiligungen an. Welche Behältergröße und Leerungshäufigkeit im Einzelfall die notwendige und günstigste Lösung darstellt, kann ausschließlich mit dem Zweckverband beraten werden. Gleichfalls sind Änderungen bei der Anzahl und der Größe der Tonnen sowie der Häufigkeit der Müllabfuhr direkt bei aha zu beantragen. Das gleiche gilt auch für Beschwerden über die Qualität der Abfallbeseitigung. Kontakt kann über die kostenlose Service-Nr.: 0800-999 11 99 oder E-Mail: veranlagung@aha-region.de aufgenommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
20.32 - Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-43069
Telefon Festnetz: +49 511 168-44186
Fax: +49 511 168-41180
E-Mail: 20.32@Hannover-Stadt.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
Hinweise für Hannover: Abfallgebühr Festsetzung
Falls die/der Abgabenpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Abgabe nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.
Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgaben fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.
Werden festgesetzte Abgaben nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge zu erheben. Auf Antrag können festgesetzte Abgaben gestundet oder erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Fall der Stundung sind Stundungszinsen zu zahlen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Abfallgebühr Festsetzung
Die Grundbesitzabgaben Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten. Auf Antrag ist eine jährliche Zahlungsweise zum 01.07. möglich. Werden Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume festgesetzt, werden diese einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20.12.2012
Stichwörter
03000005, Abfallpreise, Müllpreise, Müllgebühr