Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

    Abbruch Anzeige

    Beschreibung

    Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


    Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachbereich Bauordnung der Stadt Braunschweig bietet Ihnen mit der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt eine zentrale Anlaufstelle, in der Sie ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in Anspruch nehmen können. Unsere vielfältigen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Anliegen. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Hof 8

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen Zur Zeit ist die Beratungsstelle noch geschlossen, jedoch können für die einzelnen Dienstleistungen Termine vereinbart werden. Für die Bauberatung oder Akteneinsicht bitten wir, die Kontaktaufnahme über "Downloads/Links" herzustellen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4702186

    Telefon Festnetz: 0531 4704016

    Fax: 0531 4704006

    Kontaktperson

    • Herr Polkehn

    Stichwörter

    Beratungsstelle Baurecht, Servicestelle Planen - Bauen - Umwelt, Bauservice, Bauberatung

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2019 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Braunschweig - Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachbereich Bauordnung der Stadt Braunschweig bietet Ihnen mit der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt eine zentrale Anlaufstelle, in der Sie ohne Terminvereinbarung ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in Anspruch nehmen können. Unsere vielfältigen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Anliegen. 

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    - Braunschweig

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    Telefon Festnetz: 0531 4704016

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    Internet

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    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Braunschweig - Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachbereich Bauordnung der Stadt Braunschweig bietet Ihnen mit der Beratungsstelle Planen – Bauen – Umwelt eine zentrale Anlaufstelle, in der Sie ohne Terminvereinbarung ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in Anspruch nehmen können. Unsere vielfältigen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Anliegen. 

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    Braunschweig - Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt

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    Braunschweig - Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Abbruch von baulichen Anlagen

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