Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ beantragen
Das Programm fördert forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald.
Beschreibung
Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.
Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:
(1) Förderung der Erstaufforderung
(2) Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
- Vorarbeiten
- Waldumbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Bodenschonende Holzernte
- Waldentwicklung
(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Waldpflegevertrag
- Zusammenfassung des Holzangebotes
- Professionalisierung
(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Förderung von Holzkonservierungsanlagen
- Kalamitäten
- Waldbrandprävention
(5) Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald
- Räumung
- Waldschutz I
- Waldschutz II
- Holzlagerplätze
- Wiederaufforstung
Zuständigkeit
Bewilligungsbehörde ist die:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Geschäftsbereich Förderung
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover.
Die Bewilligungsbehörde wird in ihren Aufgaben durch landesweit verteilte Regionalstellen unterstützt.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Waldflächen in Niedersachsen oder handeln als anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (FWZ).
- Die beantragte Maßnahme ist in der jeweils gültigen Förderrichtlinie vorgesehen und förderfähig.
- Die Maßnahme entspricht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sowie den Vorgaben des Natur‑, Umwelt‑ und Bodenschutzes.
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur mit Genehmigung).
- Es handelt sich nicht um Ausgleichs‑, Ersatz‑ oder Pflichtmaßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen.
- Maßnahmenspezifische Anforderungen, z. B. zu Mindestflächen, fachlicher Ausführung oder Organisation, werden eingehalten.
- Der Antrag wird vollständig und fristgerecht über das Forstförderprogramm 2 (FFP2) gestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden oder belastenden Bescheid kann innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Widerspruch eingelegt werden. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Eine Genehmigungsfiktion tritt im Rahmen dieser Förderung nicht ein; bleibt eine Entscheidung aus, gilt der Antrag nicht automatisch als genehmigt.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind online über das Forstförderprogramm zu stellen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen (Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt insbesondere von Art und Umfang der Maßnahme, der Vollständigkeit der Unterlagen sowie der verfügbaren Haushaltsmittel ab. Eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist besteht nicht.)
Kosten
Kosten entstehen nur bei einer Bewilligung und begründen sich durch die Kostensatzung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Gebühr 40,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Unrichtige, unvollständige oder fehlende Angaben können zur Ablehnung des Antrags sowie zur Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel führen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Geförderte Maßnahmen unterliegen einer Zweckbindung und können auch nachträglich kontrolliert werden. Änderungen gegenüber den Angaben im Antrag sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.04.2026