Förderung von Personal- und Sachkosten für hauptberufliche Fachkraft für Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine auszahlen lassen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Ihnen Zuwendungen für Personal- und Sachkosten für hauptberufliche Fachkräfte für Querschnittsaufgaben bewilligt wurden, so können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben) aufgrund des § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) und nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Gegenstand der Förderung sind die von anerkannten Betreuungsvereinen erbrachten Personal- und Sachkosten für hauptberufliche Fachkraft. Antragsberechtigt sind die in Niedersachsen anerkannten und tätigen Betreuungsvereine.

    Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.

    zuständige Stelle

    Oberlandesgericht Oldenburg

    Zuständigkeit

    Oberlandesgericht Oldenburg

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung der Verwendung des ausgezahlten Zuwendungsbetrages erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen. Sofern Sie entsprechende Förderungen erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.

    • Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer  Zuwendung für Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine
    • Die Landesbetreuungsstelle beim Oberlandesgericht Oldenburg prüft den Verwendungsnachweis und fordert gegebenenfalls den Zuwendungsbetrag ganz oder teilweise zurück.

    Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die die Landesbetreuungsstelle zur Verfügung stellt.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Wochen. In Einzelfällen kann diese aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium (MJ)

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2026
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024