Forschungszulage – Steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben Gewährung
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    Forschungszulage – Steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben Gewährung

    Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

    Beschreibung

    Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

    Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei er Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

    Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.a

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100040_692433564

    Beschreibung

    ELSTER ist ein Online-Portal der deutschen Finanzbehörden zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und -daten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2026
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Finanzämter.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Finanzämter.

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen muss der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.
    • Ihr Unternehmen muss Einkünfte erzielen.
    • Die Arbeiten an Ihrem Forschungsvorhaben müssen nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
    • Um eine Bescheinigung für eine förderfähige Forschungszulage zu beantragen, müssen Sie sich auf dem Webportal der BSFZ einmalig registrieren.
    • Ihr Forschungsvorhaben muss in eine der drei folgenden Kategorien fallen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

    Verfahrensablauf

    Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

    • Registrierung und Anmeldung:
      • Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
    • Antragsformular ausfüllen:
      • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
        • Beschreibung des Projekts
        • Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
        • Zeitplan und Meilensteine
        • Budget und geplante Ausgaben
    • Einreichung des Antrags:
      • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
    • Prüfung durch die BSFZ:
      • Die BSFZ prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit.
    • Bescheinigung erhalten:
      • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
    • Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
      • Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal beantragen.
      • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2026
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Bescheinigung, Antrag, Finanzamt, KMU, Experimentelle Entwicklung, ELSTER-Zertifikat, Forschungsförderung, Forschung und Entwicklung, Forschung, Bescheinigungsstelle, Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Festsetzung der Forschungszulage, industrielle Forschung, Bescheinigungsverfahren, Antragsstellung, Förderfähige Aufwendungen, Großunternehmen, Forschungszulage, Forschungszulagengesetz, Gewährung der Forschungszulage, Grundlagenforschung, Antragsverfahren, Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungszulagenbescheinigungsverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024