Daten zu Erhebungen im Baugewerbe an das Landesamt für Statistik übermitteln
Die Berichtspflichten zu Statistiken im Baugewerbe umfassen sowohl das Bauhauptgewerbe als auch das Ausbaugewerbe.
Beschreibung
Wenn Ihr Unternehmen dem Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe angehört, können Sie zur Teilnahme an statistischen Erhebungen verpflichtet sein. In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.
Online-Dienst
Online-Meldeverfahren IDEV
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständigkeit
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Ansprechpartner
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover
Postanschrift
Postfach 910764
30427 Hannover
Kontakt
Internet
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Auswahl der berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine Hinweise oder Besonderheiten
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Statistik Niedersachsen