Daten zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten an das Landesamt für Statistik übermitteln
Die Pflegestatistik liefert Daten zu den Pflegebedürftigen, den Menschen, die in der Pflege arbeiten und zu den Pflegeheimen und ambulanten Diensten.
Beschreibung
Die Pflegestatistik befragt alle zwei Jahre alle Pflegeheime und ambulanten Dienste in Niedersachsen. Die Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet den Online-Fragebogen auszufüllen.
Anhand der Daten erfahren Sie zum Beispiel, wie viele Pflegebedürftige es gibt, ob sie zu Hause oder im Heim betreut werden und wie viele Pflegekräfte im Einsatz sind.
Die Daten werden regelmäßig vom Landesamt für Statistik Niedersachsen und vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Sie sind öffentlich zugänglich und können von allen genutzt werden.
Online-Dienst
Online-Meldeverfahren IDEV
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständigkeit
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Ansprechpartner
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover
Postanschrift
Postfach 910764
30427 Hannover
Kontakt
Internet
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Alle Träger von Pflegeheimen sowie von Pflege- und Betreuungsdiensten sind auskunftspflichtig.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Die Pflegestatistik erfasst wichtige Daten zur Pflegeversorgung und -struktur. Die Pflegeeinrichtungen sind alle zwei Jahre verpflichtet, bestimmte Informationen zu melden. Die Erhebung erfolgt für Niedersachsen durch das LSN.
Die Pflegeeinrichtungen erhalten zu Beginn der Erhebung ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen und den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Dann übermitteln die Einrichtungen die geforderten Daten über das Online-Portal. Das LSN prüft die eingegangenen Daten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSN kontaktieren die Pflegeeinrichtungen, wenn etwas unklar ist oder Angaben fehlen. Dann werden die Meldungen korrigiert. Fehlen die Rückmeldungen vollständig, werden Erinnerungen oder Mahnungen versendet.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MI/ Landesamt für Statistik Niedersachsen