Änderung von Anlagen Verlängerung
Hinweise für Niedersachsen: Änderung von Anlagen Verlängerung
Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige
Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen.
Läuft die Geltungsdauer der
Beschreibung
Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen.
Läuft die Geltungsdauer der Genehmigung bald ab, ist eine Verlängerung möglich.
Auch wenn absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen werden, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Baubehörde
Zuständigkeit
Untere Baubehörde
Ansprechpartner
Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
formloser Antrag
Voraussetzungen
Sie haben eine gültige Baugenehmigung.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Niedersachsen: Änderung von Anlagen Verlängerung
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
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Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
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Füllen Sie das Online-Formular aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
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Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
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Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
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Leisten Sie die Vorauszahlung.
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Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
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Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
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Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
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Sie zahlen die Gebühren.
Bearbeitungsdauer
0 Stunden bis 16 Wochen
Kosten
Die genauen Kosten sind abhängig von der Art des genehmigten Vorhabens.: Gebühr ab 0,00 EUR bis 10.000,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch nicht angegeben