Änderung von Anlagen Verlängerung / Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung / Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung
    99012072020000, 99012072020001, 99012072020002

    Änderung von Anlagen Verlängerung

    Hinweise für Niedersachsen: Änderung von Anlagen Verlängerung

    Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige

    Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen.

    Läuft die Geltungsdauer der

    Beschreibung

    Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen. 

    Läuft die Geltungsdauer der Genehmigung bald ab, ist eine Verlängerung möglich. 

    Auch wenn absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen werden, können Sie eine Verlängerung beantragen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Baubehörde

    Zuständigkeit

    Untere Baubehörde

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Sie haben eine gültige Baugenehmigung. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Niedersachsen: Änderung von Anlagen Verlängerung

    nicht angegeben

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars. 

    Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor: 

    • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. 

    • Füllen Sie das Online-Formular aus. 

    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf. 

    • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. 

    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. 

    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist. 

    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. 

    • Sie zahlen die Gebühren. 

    Bearbeitungsdauer

    0 Stunden bis 16 Wochen

    Kosten

    Die genauen Kosten sind abhängig von der Art des genehmigten Vorhabens.: Gebühr ab 0,00 EUR bis 10.000,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2026
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024