Blaue Karte EU Erteilung / Blaue Karte EU Verlängerung
    99010038001000, 99010038020000

    Blaue Karte EU Erteilung

    Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und in Deutschland arbeiten und leben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU beantragen

    Beschreibung

    Um als Person aus einem Drittstaat einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, können Sie die Blaue Karte EU beantragen. 

    Mit diesen Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten und leben. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger. 

    • Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft. 

    • Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt. 

    • Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze. 

    • Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor. 

    Handlungsgrundlage(n)

    § 18b Abs. 2 AufenthG

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht 

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie, dass Sie zuvor einen Visumsantrag aus dem Ausland stellen müssen. 

    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

    • Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen. 

    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

    • Im Fall einer positiven Entscheidung wird Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel postalisch zugestellt. 

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (wird nachgeholt)

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2026
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024