Blaue Karte EU Erteilung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und in Deutschland arbeiten und leben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU beantragen
Beschreibung
Um als Person aus einem Drittstaat einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, können Sie die Blaue Karte EU beantragen.
Mit diesen Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten und leben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger.
-
Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft.
-
Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt.
-
Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze.
-
Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor.
Handlungsgrundlage(n)
§ 18b Abs. 2 AufenthG
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie, dass Sie zuvor einen Visumsantrag aus dem Ausland stellen müssen.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Im Fall einer positiven Entscheidung wird Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel postalisch zugestellt.
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (wird nachgeholt)