Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung / Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - aktiv / Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - nicht aktiv
    99050178012000, 99050178012001, 99050178012003

    Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte beantragen

    Hersteller von Medizinprodukten und Bevollmächtigte können ein Freiverkaufszertifikat beantragen. Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

    Beschreibung

    Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Oder sind Sie für dieses Produkt vom Hersteller als Bevollmächtigter benannt?  Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin ein Freiverkaufszertifikat aus.

    Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

    Online-Dienst

    Zertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten beantragen

    ID: L100040_692523448

    Beschreibung

    Das Freiverkaufszertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten ist die Voraussetzung für Unternehmen, Medizinprodukte aus Deutschland in Drittstaaten auszuführen. Hier können Sie Ihr Freiverkaufszertifikat beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2026
    Technisch geändert am 20.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    /-1400
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009
    Technisch geändert am 20.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Konformitätserklärung(en)
    • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
    • Produktliste

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Produkt muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) entsprechen.
    • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag ein.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
    • Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach.
    • Die zuständige Behörde stellt das Freiverkaufszertifikat aus.

    Fristen

    Freiverkaufszertifikate enthalten keine Befristung. Sie bestätigen den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats entscheidet jedes Empfängerland selbst.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig in der Behörde vorliegen.

    Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist ist nicht festgelegt.

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikat für ein Medizinprodukt.: Gebühr 130,00 EUR

    Zusätzlich für jedes weitere Medizinprodukt.: Gebühr 35,00 EUR

    Für jede Mehrausfertigung.: Gebühr 25,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 17.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2026
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Free Sales Certificate, Beglaubigung Länderspezifisch, Freiverkaufszertifikat, Medizinprodukte, Bescheinigung § 10 MPDG, Ausfuhr von Medizinprodukten, FSC, Exportzertifikate für Medizinprodukte, MDR, Legalisierung Länderspezifisch, Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Exportbescheinigung, Apostille Länderspezifisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024