Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung Auszahlung
    99148247079000

    Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung auszahlen lassen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen bewilligt wurden, so können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen.

    Beschreibung

    Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.

    Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung stellen.

    Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.

    Online-Dienst

    Auszahlungsantrag der bewilligten Zuwendung oder eines Teilbetrages

    ID: L100040_676779220

    Beschreibung

    Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen bewilligt wurden, so können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2025
    Technisch geändert am 15.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

    Zuständigkeit

    Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

    Ansprechpartner

    Ambulanter Justizsozialdienst (AJSD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 5
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

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    Öffnungszeiten

    Montag       09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Dienstag     09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Mittwoch     09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag        09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Anforderung der Zuwendung oder eines Teilbetrages gemäß Nummer 1.4 ANBest-P

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2025
    Technisch geändert am 06.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sobald Zuwendungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.

    • Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
    • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen oder lehnt ihn ab.

    Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 09.12.2025 (Die Frist zur Antragstellung endet zum 10.12. des jeweiligen Zuwendungsjahres.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Wochen. Kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.)

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium (MJ) am 04.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Förderung, Auszahlung, Niedersachsen, Angebot psychosozialer Prozessbegleitung, Zuwendung für Träger, Landesweite Opferhilfe, Gewährung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024