Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung auszahlen lassen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen bewilligt wurden, so können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen.
Beschreibung
Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.
Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung stellen.
Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
Online-Dienst
Auszahlungsantrag der bewilligten Zuwendung oder eines Teilbetrages
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Zuständigkeit
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Ansprechpartner
Ambulanter Justizsozialdienst (AJSD)
Adresse
Hausanschrift
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
Anforderung der Zuwendung oder eines Teilbetrages gemäß Nummer 1.4 ANBest-P
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sobald Zuwendungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen oder lehnt ihn ab.
Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.
Fristen
Antragsfrist: bis zum 09.12.2025 (Die Frist zur Antragstellung endet zum 10.12. des jeweiligen Zuwendungsjahres.)
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Wochen. Kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.)
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium (MJ) am 04.09.2024
Stichwörter
Förderung, Auszahlung, Niedersachsen, Angebot psychosozialer Prozessbegleitung, Zuwendung für Träger, Landesweite Opferhilfe, Gewährung