Anerkennung als Pharmaberaterin oder Pharmaberater beantragen
Wenn Sie als Pharmaberaterin oder Pharmaberater tätig werden möchten, müssen Sie über die erforderliche Sachkenntnis verfügen. In bestimmten Fällen kann dafür eine Anerkennung dieser Sachkenntnis erforderlich sein.
Beschreibung
Pharmazeutische Unternehmerinnen oder pharmazeutische Unternehmer dürfen nach dem Arzneimittelrecht nur Personen mit entsprechender Sachkenntnis beauftragen, um hauptberuflich Angehörige von Heilberufen über Arzneimittel fachlich zu informieren. Bei diesen Sachverständigen handelt es sich um Pharmaberaterinnen und Pharmaberater.
Die nötige Sachkenntnis für diese Position besitzen
- Apothekerinnen und Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium abgelegte Prüfung in den Bereichen
- der Pharmazie,
- der Chemie,
- der Biologie,
- der Human- oder
- der Veterinärmedizin,
- Apothekerassistentinnen und Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistentin oder technischer Assistent in
- der Pharmazie,
- der Chemie,
- der Biologie,
- der Human-
- oder Veterinärmedizin,
- Pharmareferentinnen und Pharmareferenten.
Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
Online-Dienst
Die Anerkennung als Pharmaberater oder Pharmaberaterin beantragen
Beschreibung
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Zahlungsweise
- Überweisung
- Rechnung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de
Zuständigkeit
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de
Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung als Pharmaberaterin oder Pharmaberater beantragen
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de
Ansprechpartner
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
/-1400
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
- alle erlangten Berufsnachweise
- Kopie des Abschlusszeugnisses oder des Diploms
- Unterlage über den genauen Ablauf und Inhalt der Ausbildung inklusive Angaben der Fächer und Stunden
- gegebenenfalls Bestätigung der aktuellen oder künftigen Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers mit Angaben des Arbeitsortes
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses/Diplom
gegebenenfalls Gleichwertigkeitsbescheid, etwa für in Drittländern erworbene Berufsabschlüsse
Formulare
nicht angegeben
Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung als Pharmaberaterin oder Pharmaberater beantragen
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind
- Apothekerin oder Apotheker,
- Apothekerassistentin oder Apothekerassistent oder
- Sie verfügen über ein vergleichbares Studium oder eine Ausbildung in den Bereichen
- der Pharmazie,
- der Chemie,
- der Biologie,
- der Human-
- oder Veterinärmedizin oder
- Sie sind Pharmareferentin oder Pharmareferent.
Für die Anerkennung eines vergleichbaren Studiums oder einer vergleichbaren Ausbildung sind die Prüfungsverordnungen der einzelnen Ausbildungs- und Studienfächer relevant.
Ausnahmen, bei denen kein Antrag gestellt werden muss:
- Sie verfügen über
- einen ausländischen Studienabschluss in den Studiengängen nach dem Arzneimittelrecht oder
- einen ausländischen Berufsabschluss in den Berufen nach dem Arzneimittelrecht.
- Ihr Studienabschluss oder Berufsabschluss wurde durch eine zuständige deutsche Behörde als gleichwertig anerkannt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Antrag stellen, Unterlagen einreichen
- ggf. Unterlagen / Beglaubigungen nachreichen
- bisher ist unklar, wie die Echtheit der hochgeladenen Zeugniskopien etc. verifiziert werden soll
- Prüfung des Antrages
- Rückmeldung der zuständigen Behörde
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe möglich
Kosten
Gebühr ab 120,00 EUR bis 300,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Niedersachsen: Anerkennung als Pharmaberaterin oder Pharmaberater beantragen
Gebühr ab 120,00 EUR bis 300,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch verfasst wurden, müssen auch in übersetzter Form vorliegen. Übersetzungen werden akzeptiert, wenn sie von einer in
- Deutschland,
- den übrigen Vertragsländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder
- der Schweiz
bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Dolmetscher oder Übersetzerin oder Übersetzer erstellt wurden.
Übersetzungen, die außerhalb Deutschlands, des EWR oder der Schweiz gefertigt wurden, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Ausnahme: Bereits in einem Drittstaat erstellte Übersetzungen sind einer in Deutschland bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Dolmetscher oder Übersetzerin oder Übersetzer zur Prüfung der Richtigkeit vorzulegen und danach hier einzureichen.
Weitere Informationen
nicht angegeben
Bemerkungen
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 06.11.2025
Stichwörter
Arznei, Pharmaberatung, Pharmaberaterin Anerkennung, Pharmaberater Anerkennung, Pharmaberater, Pharmaberaterin