Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Hinweise für Oldenburg (Oldb): Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
Allgemeine Informationen
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer - -baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Online-Dienst
Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständigkeit
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 4 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hinweise für Oldenburg (Oldb): Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise für Oldenburg (Oldb): Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (dauert etwa vier Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Fahrprüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung teilt die Fahrschule mit.
Wurden mehrere Klassen beantragt, kann gegen Vorlage der Prüfbescheinigung eine vorläufige Fahrberechtigung für die bestandene Klasse für drei Monate gegen eine Gebühr von 8,70 Euro ausgestellt werden.
Die theoretische Prüfung ist innerhalb eines Jahres nach Anmeldung zur Prüfung abzulegen.
Der Führerschein wird nach der bestandenen Prüfung ausgehändigt, wenn das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht ist. Ist das Mindestalter noch nicht erreicht, wird gegen Vorlage der Prüfbescheinigung nach Erreichen des Mindestalters der Führerschein in der Führerscheinstelle ausgehändigt.
Bei der Abholung des Führerscheins in der Führerscheinstelle bitte den Personalausweis bereithalten. Liegt eine vorläufige Fahrerlaubnis vor, so ist diese bei Abholung des Führerscheins, abzugeben.
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person »
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Oldenburg (Oldb): Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse L beantragen
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ersterteilung, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L, Traktor, Kleiner Traktorführerschein