Umschreibung eines Führerscheins beantragen
Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen möchten, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständigkeit
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- jetziger Führerschein
- Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)Für die C-Klassen: Augenärztliches und Ärztliches Gutachten
- Für die D-Klassen: leistungspsychologisches Gutachten
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Aushändigung des neuen Führerscheins
Fristen
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Kosten
Die Kosten variieren je nach Anlass der Umschreibung.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weitere Informationen
Bemerkungen
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 02.06.2025
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Umschreibung