Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
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    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Zuständigkeit

    Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Niedersachsen: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
      • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
      • Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen. 
      • Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
    • Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Nicht angegeben

    Fristen

    Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.  

    Bearbeitungsdauer

    Nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Nicht angegeben

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Nicht angegeben

    Bemerkungen

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 02.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ausstellung, grauer Lappen, rosa Führerschein, Ablauf, Gültigkeit, Fahrerlaubnis, Befristet, Kartenführerschein, Führerschein abgelaufen, ungültig, Führerscheindokument, Beantragung Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024