Elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten
Sie können Ihre Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch für die elektronische Signatur nutzen. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben.
Beschreibung
Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für den Erwerb eines Signaturzertifikats wenden Sie sich an einen zertifizierten Anbieter.
Zuständigkeit
Für den Erwerb eines Signaturzertifikats wenden Sie sich an einen zertifizierten Anbieter.
Ansprechpartner
Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur. Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Kosten
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Funktion zur Nutzung der elektronischen Signatur steht nach Aushändigung des Personalausweises automatisch zur Verfügung.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
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