elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten
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    Elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Sie können Ihre Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch für die elektronische Signatur nutzen. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben.

    Beschreibung

    Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für den Erwerb eines Signaturzertifikats wenden Sie sich an einen zertifizierten Anbieter.

    Zuständigkeit

    Für den Erwerb eines Signaturzertifikats wenden Sie sich an einen zertifizierten Anbieter.

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur. Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.

    Bearbeitungsdauer

    Nicht angegeben

    Kosten

    Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Funktion zur Nutzung der elektronischen Signatur steht nach Aushändigung des Personalausweises automatisch zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ausweis, Perso, Personalausweis, Identitätsnachweis, Pass, ePA, neuer Personalausweis, nPA, PA, Perser, elektronischer Personalausweis, Ausweischip, Ausweis-Chip, Chip, digitale Unterschrift, Elektronisch, elektronische Unterschrift, Neuer PA, Online-Ausweisfunktion, Personaldokument, qualifizierte elektronische Signatur, Signatur, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024