Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung
    99018087001000

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent oder Pharmazeutisch-technische Assistentin beantragen

    Wenn Sie die Pharmazeutisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert.

    Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent führen und in dem Beruf arbeiten.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Tel.: 04131/15-0

    E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de (Funktionspostfach)

    Zuständigkeit

    Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.; Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2007
    Technisch geändert am 25.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt
    • Identitätsnachweis (beglaubigte Kopie des gültigen Ausweises/Passes/Aufenthaltstitels)
    • amtliches Führungszeugnis der Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate.
    • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung zur Ausübung des Berufes (z.B. Bestätigung durch den Betriebsarzt/Hausarzt), bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
    • ggf. Mustererklärung Strafverfahren
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)

    Formulare

    nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet und
    • verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Niedersachsen: kein Widerspruch zulässig. Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover

    Leonhardtstraße 15

    30175 Hannover

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Niedersachsen: kein Widerspruch zulässig. Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover

    Leonhardtstraße 15

    30175 Hannover

    Verfahrensablauf

    Sie müssen vorab die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Es gibt keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Monate (Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet. Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen werden eingehalten.)

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    3 bis 4 Monate (Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet. Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen werden eingehalten.)

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.: Gebühr ab 53,00 EUR bis 600,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.: Gebühr ab 53,00 EUR bis 600,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise/Besonderheiten.

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Es gibt keine Hinweise/Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Niedersachsen: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Bemerkungen

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Referat 104 – Pflege, Heimaufsicht am 24.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Pharmazeutisch-technischer Assistent, Apotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024