Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater Zulassung

    Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK ablegen

    Die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ist abzulegen, wenn Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig Versicherungen zu vermitteln oder darüber zu beraten.

    Beschreibung

    Um Versicherungen vermitteln bzw. beraten zu können, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK. Die Sachkundeprüfung für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler sind inhaltlich gleich.

    Schriftlicher und praktischer Teil der Prüfung

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

    Nachdem Sie erfolgreich angemeldet sind, ist ein Rücktritt nur unter den Bedingungen der jeweiligen Industrie- und Handelskammer möglich.

    Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn Sie in vier der fünf Bereiche mindestens 50 Prozent und in dem verbleibenden Teil mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.

    Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen. Sie haben die praktische Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.

    Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen.

    Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 1

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 742424

    Fax: 04131 742180

    E-Mail: service@lueneburg.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schäferstieg 2

    21680 Stade

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 524-0

    Fax: 04141 524-111

    E-Mail: info@elbeweser.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung zur Sachkundeprüfung über die Homepage der prüfenden IHK
    • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
    • Ggf. Nachweis zur Befreiung von der praktischen Prüfung (Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen)

    Ggf. Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils (Nur notwendig bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils)

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen

    Sie müssen zu den Prüfungen persönlich erscheinen.

    Anmeldefrist beachten

    Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Anmeldefrist wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

    Ggf. Befreiung von der praktischen Prüfung

    Entweder Sie verfügen über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler oder Sie haben einen entsprechenden Sachkundenachweis erlangt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl für die Sachkundeprüfung an. Über die Homepage der IHK finden Sie Hinweise über die mögliche Form der Anmeldung (nicht alle IHKs bieten die Sachkundeprüfung an).

    2. In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.

    3. Sie geben an, dass Sie als Versicherungsvermittler bzw. als Versicherungsberater geprüft und, ob Sie im Wahlfach "Sach- und Vermögensversicherung" oder "Vorsorge" praktisch geprüft werden möchten.

    4. Sie erhalten von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen und einen Gebührenbescheid.

    5. Bei Bestehen erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel binnen 1-2 Wochen nach der Prüfung per Post. Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Abnahme der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der IHK, bei der Sie sich zur Prüfung anmelden wollen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 14.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2025

    Technisch geändert am 19.03.2025

    Stichwörter

    Vermittlerin, Prüfungen, Versicherungsgewerbe, Sachkundeprüfungen, Versicherungsvermittlung, Sachkunde, IHK, Versicherungsberatung, Versicherungsberaterin, Beraterin, Versicherungsvermittlerin, Berufsqualifikationen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024