Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK ablegen
Die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ist abzulegen, wenn Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig Versicherungen zu vermitteln oder darüber zu beraten.
Beschreibung
Um Versicherungen vermitteln bzw. beraten zu können, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK. Die Sachkundeprüfung für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler sind inhaltlich gleich.
Schriftlicher und praktischer Teil der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Nachdem Sie erfolgreich angemeldet sind, ist ein Rücktritt nur unter den Bedingungen der jeweiligen Industrie- und Handelskammer möglich.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn Sie in vier der fünf Bereiche mindestens 50 Prozent und in dem verbleibenden Teil mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen. Sie haben die praktische Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen.
Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung über die Homepage der prüfenden IHK
- Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- Ggf. Nachweis zur Befreiung von der praktischen Prüfung (Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen)
Ggf. Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils (Nur notwendig bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils)
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen
Sie müssen zu den Prüfungen persönlich erscheinen.
Anmeldefrist beachten
Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Anmeldefrist wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.
Ggf. Befreiung von der praktischen Prüfung
Entweder Sie verfügen über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler oder Sie haben einen entsprechenden Sachkundenachweis erlangt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl für die Sachkundeprüfung an. Über die Homepage der IHK finden Sie Hinweise über die mögliche Form der Anmeldung (nicht alle IHKs bieten die Sachkundeprüfung an).
2. In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
3. Sie geben an, dass Sie als Versicherungsvermittler bzw. als Versicherungsberater geprüft und, ob Sie im Wahlfach "Sach- und Vermögensversicherung" oder "Vorsorge" praktisch geprüft werden möchten.
4. Sie erhalten von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen und einen Gebührenbescheid.
5. Bei Bestehen erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel binnen 1-2 Wochen nach der Prüfung per Post. Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühr für die Abnahme der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der IHK, bei der Sie sich zur Prüfung anmelden wollen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 14.03.2025
Stichwörter
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