Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung

    Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen

    Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsberater arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsberater arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Als Versicherungsberater beraten Sie Personen bei:

    der Vereinbarung,

    Änderung oder

    Prüfung von Versicherungsverträgen.

    Außerdem beraten oder vertreten Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen.

    Für Ihre Tätigkeit als Versicherungsberater brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK.

    Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen (siehe „Weiterführende Informationen"). Mit dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

    Als Versicherungsberater dürfen Sie

    weder Zuwendungen (Provisionen) von Versicherungsunternehmen entgegennehmen,

    noch in einer anderen Weise von Versicherungsunternehmen abhängig sein oder

    einen wirtschaftlichen Vorteil annehmen.

    Sie sind ausschließlich im Interesse Ihrer Kundinnen und Kunden tätig und dürfen nur von diesen bezahlt werden.

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

    Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden (siehe „Weiterführende Informationen").

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Gewerbebetriebs angemeldet ist/werden soll.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Hauptsitz des Gewerbebetriebs angemeldet ist/werden soll.

    Ansprechpartner

    Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsberater

    Der Antrag kann über das IHK-Leistungsportal online oder direkt bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG) benötigt. Es wird der IHK direkt übersandt. Es darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.

    Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt. Es wird der IHK direkt übersandt. Er darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.

    Bescheinigung in Steuersachen

    Zusätzlich wird eine Bescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes benötigt.

    Auskunft des Insolvenzgerichts

    Antragssteller informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis. (siehe "Weiterführende Informationen")

    Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des ZentralenVollstreckungsportals

    Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen")

    Sachkundenachweis

    Sachkundeprüfung „gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ oder Sie haben einen vergleichbaren anerkannten Berufsabschluss. (siehe "Weiterführende Informationen")

    Berufshaftpflichtversicherung

    Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung).

    Der Versicherungsumfang muss dabei den gesetzlichen Vorgaben entsprechen

    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei Eintragung im Handelsregister erforderlich)

    Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (eGbR, OHG, GmbH, AG, UG) reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.

    In Gründung befindliche juristische Personen (zum Bsp.: GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

    Besonderheiten:

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.

    Voraussetzungen

    Persönliche Zuverlässigkeit

    Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt, wurden:

    Verbrechen, Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, Insolvenzstraftaten.

    Geordnete Vermögensverhältnisse

    Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie in der Regel nicht, wenn:

    über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde

    oder Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.

    Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder durch gleichgestellte Bildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.

    Ausreichender Versicherungsschutz

    Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gesetzlich erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsberatergewerbe bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht, siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsberater können Sie online über das IHK-Leistungsportal beantragen.

    Alternativen dazu finden Sie auf der Internetseite Ihrer IHK.

    Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.

    Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden, sofern beantragt, in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.

    Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Fristen

    Entscheidung über den Antrag: innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

    Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Liegen alle Unterlagen und Auskünfte vor, entscheidet die IHK zeitnah. Regelmäßig längstens jedoch innerhalb von drei Monaten

    Kosten

    Bemerkung: Die Gebühren für die Erlaubniserteilung für Versicherungsberater und für die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

    Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 14.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2025

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Stichwörter

    Versicherungsberater, Gewerbe, Versicherungsberatererlaubnis, Gewerbeerlaubnis, Versicherungsverträge, GewO-Erlaubnis, Beratung, Versicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024