• Börßum (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Elektronischen Identitätsnachweis erstmalig aktivieren

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde jederzeit aktivieren lassen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Ansprechpartner

Für Börßum wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.03.2025

Version

Technisch erstellt am 11.03.2025

Technisch geändert am 11.03.2025

Stichwörter

Identitätsnachweis, Personalausweis, Ausweis, ePA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024