elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Elektronischen Identitätsnachweis entsperren
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Ansprechpartner
Für Gyhum wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.03.2025
Stichwörter
Identitätsnachweis, Ausweis, Entsperrung, entsperren, Personalausweis