Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
zuständige Stelle
Lokales Bürgeramt
Zuständigkeit
Lokales Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.03.2025
Stichwörter
Ausweis, nPA, Identitätsnachweis