elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

    Beschreibung

    Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

    zuständige Stelle

    Lokales Bürgeramt

    Zuständigkeit

    Lokales Bürgeramt

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2025

    Technisch geändert am 11.03.2025

    Stichwörter

    Ausweis, nPA, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024