• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Beschreibung

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

zuständige Stelle

Lokales Bürgeramt

Zuständigkeit

Lokales Bürgeramt

erforderliche Unterlagen

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 11.03.2025

Version

Technisch erstellt am 11.03.2025

Technisch geändert am 11.03.2025

Stichwörter

Ausweis, nPA, Identitätsnachweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024