Viehausstellungen und Viehmärkte Anzeige

    Viehausstellungen und Viehmärkte anzeigen

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit Vieh veranstalten möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen mit Vieh gelten besondere Pflichten.

    Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe, Ziegen.

    Als Veranstalterin oder Veranstalter einer Viehausstellung, eines Viehmarktes, einer Viehschau, eines Wettbewerbes mit Vieh oder einer Veranstaltung ähnlicher Art müssen Sie die Durchführung bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    In der Anzeige müssen Sie die Art der Veranstaltung angegeben.

    Die zuständige Behörde kann die Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.

    Die Veranstaltungen werden durch die zuständige Behörde überwacht. Jahr- und Wochenmärkte, auf denen Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird, können von der zuständigen Behörde von der Überwachung befreit werden.

    Für das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich, die ebenfalls bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss.

    zuständige Stelle

    Die Veranstaltungen sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen; bei regionalen Veranstaltungen (Tiere stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet) ist dies das örtliche Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, bei überregionalen Veranstaltungen (Tiere stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten) ist das LAVES die zuständige Behörde.

    Zuständigkeit

    Die Veranstaltungen sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen; bei regionalen Veranstaltungen (Tiere stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet) ist dies das örtliche Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, bei überregionalen Veranstaltungen (Tiere stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten) ist das LAVES die zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Marktüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postanschrift

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2021

    Technisch geändert am 25.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Anzeige der Veranstaltung müssen Sie Angaben zum Veranstalter, Veranstaltungsort und zu den Tieren machen. Dazu kann ein Formular verwendet werden.

    Voraussetzungen

    Es muss sich um eine der folgenden Viehveranstaltungen handeln:

    • Viehausstellungen
    • Viehmärkte
    • Viehschauen
    • Wettbewerbe mit Vieh
    • Veranstaltungen ähnlicher Art

    Die Tiere müssen unter die Kategorie Vieh zuordenbar sein. Zu Vieh zählen die im § 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes genannten Tierarten.

    Die Veranstaltung muss mindestens 4 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

    Für die Viehveranstaltung gelten die Bestimmungen nach Abschnitt 2 der Viehverkehrsverordnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Anzeigepflicht, die zunächst keinen Verwaltungsakt vorsieht. Erst wenn sich herausstellt, dass z.B. aus tierseuchenrechtlichen Gründen ein Verbot der Ausstellung erfolgen muss, würde ein Verwaltungsakt erfolgen- dies ist aber nicht die Regel.

    Als Rechtsbehelf steht dann der Klageweg offen.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann formlos in schriftlicher oder elektronischer Form, anhand eines Formulars zur Anzeige einer Veranstaltung   gestellt werden.

    Über ein Formular müssen bei der Anzeige folgende Angaben zur Veranstaltung gemacht werden:

    •           Name und Kontaktdaten des Veranstalters

    •           Veranstaltungsort

    •           Datum der Anlieferung der Tiere und der Veranstaltung

    •           Art der Veranstaltung

    •           Tierart und Anzahl der Tiere

    •           Herkunft der Teilnehmer bzw. Tiere

    Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten, beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:

    Übersenden Sie die Anzeige per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.

    Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

    Bei Rückfragen oder erforderlichen Nachbesserungen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

    Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich. Die zuständige Behörde wird Ihnen ein Schreiben, ggf. mit Auflagen und Nebenbestimmungen im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots zustellen.

    Fristen

    Die Veranstaltung muss mindestens 4 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 Wochen bis 3 Wochen

    Kosten

    kostenlos

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2025

    Technisch geändert am 10.03.2025

    Stichwörter

    Wettbewerb, Viehschau, Viehmarkt, Viehausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024