Untersuchungsstelle für Rohmilchgüte Zulassung

    Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

    Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.

    Beschreibung

    Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

    Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

    • Fett- und Eiweißgehalt
    • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
    • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
    • Gehalt an somatischen Zellen
    • Gefrierpunkt

    Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

    • Probenahme
    • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
    • Güteuntersuchung
    • Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

    zuständige Stelle

    Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

    Zuständigkeit

    Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mars-la-Tour-Straße 1-13

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 801-0

    Fax: 0441 801-180

    E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 28.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
    • Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
    • Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat

    Voraussetzungen

    Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.

    Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.

    Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

    Verfahrensablauf

     Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2025

    Technisch geändert am 04.04.2025

    Stichwörter

    Güteprüfung, Qualitätskontrolle, Güteuntersuchung, Rohmilchgüteverordnung, Rohmilch, Molkerei, Max-Rubner-Institut, Milch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024