Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.
Beschreibung
Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.
Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:
- Fett- und Eiweißgehalt
- bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
- Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
- Gehalt an somatischen Zellen
- Gefrierpunkt
Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:
- Probenahme
- Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
- Güteuntersuchung
- Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken
zuständige Stelle
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.
Zuständigkeit
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
- Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
- Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat
Voraussetzungen
Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.
Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.
Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.
Verfahrensablauf
Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.02.2025
Stichwörter
Güteprüfung, Qualitätskontrolle, Güteuntersuchung, Rohmilchgüteverordnung, Rohmilch, Molkerei, Max-Rubner-Institut, Milch