• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Untersuchungsstelle für Rohmilchgüte Zulassung

Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.

Beschreibung

Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

  • Fett- und Eiweißgehalt
  • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
  • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
  • Gehalt an somatischen Zellen
  • Gefrierpunkt

Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

  • Probenahme
  • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
  • Güteuntersuchung
  • Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

zuständige Stelle

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Zuständigkeit

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Mars-la-Tour-Straße 1-13

26121 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 801-0

Fax: 0441 801-180

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 28.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
  • Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
  • Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat

Voraussetzungen

Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.

Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.

Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

Verfahrensablauf

 Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.02.2025

Version

Technisch erstellt am 28.02.2025

Technisch geändert am 04.04.2025

Stichwörter

Güteprüfung, Qualitätskontrolle, Güteuntersuchung, Rohmilchgüteverordnung, Rohmilch, Molkerei, Max-Rubner-Institut, Milch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024