Erstattung der Betreuungskosten während des Aufenthalts in einer Traumaambulanz beantragen

    Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und in einer Traumaambulanz behandelt wurden, können Sie eine Erstattung der Betreuungskosten erhalten. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat sein.

    Beschreibung

    Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

    Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können die notwendigen Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige übernommen werden.

    Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist insbesondere bei einer Person gegeben, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) ist. Darüber hinaus ist diese auch gegeben, wenn eine psychische Erkrankung eine Begleitung erforderlich macht. Betreuungskosten sind notwendig, wenn es sich um Kinder oder zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige handelt, deren Betreuung oder Pflege nicht anders sichergestellt werden kann (zum Beispiel durch andere Familienangehörige).

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    zuständige Stelle

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2020

    Technisch geändert am 27.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Voraussetzungen

    • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
    • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten oder
    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten oder
    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
    • Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben
    • Die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Betreuungskosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Sie erhalten eine Bewilligung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 21.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2025

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Stichwörter

    Fallmanagement, Fürsorgestellen, Heilmittel, psychische Gewalt, Gesundheitsstörung, Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Opfer, soziales Entschädigungsrecht, medizinische Behandlung, psychotherapeutische Erstversorgung, Teilhabeleistungen, Gesundheitsschaden, Versorgungsämter, Betreuungskosten, Terrortaten, Betreuungsperson, schnelle Hilfen, Traumaambulanz, Soziale Entschädigung, Gewaltopfer, Unterstützung, Erwerbsunfähigkeit, Betroffene von Straftaten, sexualisierte Gewalt, gesundheitliche Schäden, Gewalttaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024