Leistungen der schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz beantragen
Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie in einer Traumaambulanz behandelt werden. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat sein. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Sie als Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Höchstanspruch 18 Sitzungen.
Die ersten Sitzungen können Sie auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen, jedoch müssen Sie den Kurzantrag spätestens nach der zweiten Sitzung stellen.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)
Fax: 05121 304-611
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
Voraussetzungen
- Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
- Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Wenn Sie als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer geschädigten Person selbst psychisch beeinträchtigt sind, haben Sie die gleichen Ansprüche.
- Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben (die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können mit der Behandlung in der Traumaambulanz beginnen und dort den Kurzantrag mit Unterstützung ausfüllen.
Sie können den Antrag auch online stellen, oder Sie können sich an die Versorgungsbehörde wenden und sich dort beraten lassen.
Die ersten Sitzungen können direkt in Anspruch genommen werden. Spätestens nach der zweiten Sitzung muss der Kurzantrag gestellt werden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen.
Kosten
Der Antrag ist kostenlos
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 21.02.2025
Stichwörter
Erwerbsunfähigkeit, therapeutische Unterstützung, psychische Auswirkungen, Gesundheitsschaden, Opfer, Betroffene von Straftaten, Unterstützung, medizinische Behandlung, Heilmittel, Gewaltopfer, Bewilligung, sexualisierte Gewalt, Gewalttaten, schnelle Hilfe, Psychische Belastung, psychische Gewalt, Pflegeleistungen, Teilhabeleistungen, Gesundheitsstörung, psychologische Hilfe, Terrortaten, Soziale Entschädigung, Versorgungsämter, soziales Entschädigungsrecht, Fürsorgestellen, gesundheitliche Schäden, Hilfsmittel, Sitzungen, Traumaambulanz, Kurzantrag, psychotherapeutische Erstversorgung