• Emsbüren (Landkreis Emsland, Niedersachsen)

Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement begleitet Sie aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.

Geschädigte sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn

  1. das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
  2. sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.

Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

  1. die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
  2. den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
  3. die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
  4. die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
  5. die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.

Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Adresse

Postanschrift

Postfach 10 08 44

31108 Hildesheim

Hausanschrift

Domhof 1

31134 Hildesheim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)

Fax: 05121 304-611

E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

Weitere Informationen

Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

Version

Technisch erstellt am 29.05.2020

Technisch geändert am 27.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
  • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 21.02.2025

Version

Technisch erstellt am 25.02.2025

Technisch geändert am 25.02.2025

Stichwörter

Pflegeleistungen, Fürsorgestellen, Teilhabeleistungen, Betroffene von Straftaten, psychotherapeutische Erstversorgung, medizinische Behandlung, Geschädigte, Heilmittel, sexualisierte Gewalt, Fallmanagement, Begleitung des Verfahrens, Gewalttaten, Aufklärung, Berechtigte, Versorgungsämter, Gesundheitsstörung, Ermittlung des Hilfebedarfs, Gewaltopfer, soziales Entschädigungsrecht, Terrortaten, Gesundheitsschaden, Hilfsmittel, psychische Gewalt, schnelle Hilfen, gesundheitliche Schäden, Unterstützung, Opfer, Erwerbsunfähigkeit, Soziale Entschädigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024