Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Ansprechpartner
Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2025
Stichwörter
Unterhalt, Jugendamt, Beistandschaft kündigen, getrenntlebend, Beistand, Beistandschaft loswerden, Trennung, Alleinerziehend, Vaterschaft, Ehescheidung, Scheidung