Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

    Ansprechpartner

    Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Stichwörter

    Unterhalt, Jugendamt, Beistandschaft kündigen, getrenntlebend, Beistand, Beistandschaft loswerden, Trennung, Alleinerziehend, Vaterschaft, Ehescheidung, Scheidung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024