Erstattung von Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

    Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können die Beteiligung an laufenden sächlichen Kosten beantragen.

    Beschreibung

    Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Sachkosten beantragen.

    Der Anteil der Beteiligung errechnet sich durch die Vervielfachung der Durchschnittszahl der Schüler/innen mit dem staatskirchenvertraglichen Betrag pro Schüler/in.

    Die Durchschnittszahl ist der Mittelwert der Zahlen der am 15. November und 15. März eines jeden Schuljahres an diesen Schulen unterrichteten Schüler/-innen.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
    • Es müssen die Schülerzahlen zum 15.11. und 15.03. des Kalenderjahres spätestens mit dem Antrag auf Personalkostenerstattung des entsprechenden Schuljahres mitgeteilt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige abgelaufene Schuljahr beantragen.

    • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen auf elektronischem Weg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
    • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
    • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Sachkostenerstattung mitgeteilt.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.

    Die Erstattung der Personalkosten kann ebenfalls beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Persönliche Kosten, Sachkosten, Sächliche Kosten, Sachkostenerstattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024