Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

    Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.

    Beschreibung

    • Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
    • Abschlagszahlung für die Erstattung von Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
    • Im laufenden Schuljahr können Abschlagszahlungen beantragt werden
    • Zuständige Behörde: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (landesweite Zuständigkeit)

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Abschlagszahlungen für die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
    • Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Sachkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (nach Festsetzung der Sachkosten)

    Bearbeitungsdauer

    5 bis 10 Werktage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Sachkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

    Für die Erstattung der Personalkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 03.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Persönliche Kosten, Abschlag, Abschlagszahlung, Sachkosten, Sächliche Kosten, Sachkostenerstattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024