Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.
Beschreibung
- Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
- Abschlagszahlung für die Erstattung von Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
- Im laufenden Schuljahr können Abschlagszahlungen beantragt werden
- Zuständige Behörde: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (landesweite Zuständigkeit)
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Sachkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (nach Festsetzung der Sachkosten)
Bearbeitungsdauer
5 bis 10 Werktage
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Sachkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Personalkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 03.09.2024
Stichwörter
Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Persönliche Kosten, Abschlag, Abschlagszahlung, Sachkosten, Sächliche Kosten, Sachkostenerstattung