• Lohne (Oldenburg) (Landkreis Vechta, Niedersachsen)
Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Beauftragung von Prüfingenieuren für Baustatik für die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen nach Bauordnungsrecht durch die Bauaufsichtsbehörden

Prüfingenieure nehmen hoheitlich bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Prüfsachverständige werden durch den Bauherrn privatrechtlich beauftragt.

Beschreibung

Prüfingenieure für Baustatik nehmen im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörden in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahr. Sie unterliegen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.

Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen sowie für Erd- und Grundbau werden mit der Prüfung/Bescheinigung in ihrem Fachbereich privatrechtlich durch den Bauherrn oder durch Dritte in dessen Auftrag beauftragt. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht weisungsgebunden.

zuständige Stelle

Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden

Zuständigkeit

Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden

Ansprechpartner

Landkreis Vechta - Amt für Planung, Bauordnung und Immissionsschutz

Adresse

Hausanschrift

Ravensberger Straße 20

49377 Vechta

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1353

49375 Vechta

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung. ; Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

Kontakt

Fax: 04441 898-1039

E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-vechta.de

Formulare

Stichwörter

Bauamt, Bauaufsicht

Version

Technisch erstellt am 19.11.2011

Technisch geändert am 22.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

ggf. Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung

Voraussetzungen

Notwendigkeit der Erstellung und/oder Vorlage eines bautechnischen Nachweises (Standsicherheit) oder einer Bescheinigung (technische Anlagen, Erd- und Grundbau) über die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen

Verfahrensablauf

abhängig von der Art und dem Umfang des/der zu prüfenden Vorhabens/Anlage (Beauftragung durch Bauaufsichtsbehörde oder Bauherrn, vgl. Allgemeine Informationen)

Fristen

Es können Fristen festgesetzt werden.

Bearbeitungsdauer

nach Aufwand

Kosten

Es fallen Kosten gemäß Baugebührenordnung an

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 06.02.2025

Version

Technisch erstellt am 07.02.2025

Technisch geändert am 07.02.2025

Stichwörter

Prüfung, Statik

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024