- Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Beauftragung von Prüfingenieuren für Baustatik für die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen nach Bauordnungsrecht durch die Bauaufsichtsbehörden
Prüfingenieure nehmen hoheitlich bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Prüfsachverständige werden durch den Bauherrn privatrechtlich beauftragt.
Beschreibung
Prüfingenieure für Baustatik nehmen im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörden in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahr. Sie unterliegen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.
Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen sowie für Erd- und Grundbau werden mit der Prüfung/Bescheinigung in ihrem Fachbereich privatrechtlich durch den Bauherrn oder durch Dritte in dessen Auftrag beauftragt. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht weisungsgebunden.
zuständige Stelle
Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden
Zuständigkeit
Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Für Krebeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
ggf. Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung
Voraussetzungen
Notwendigkeit der Erstellung und/oder Vorlage eines bautechnischen Nachweises (Standsicherheit) oder einer Bescheinigung (technische Anlagen, Erd- und Grundbau) über die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen
Verfahrensablauf
abhängig von der Art und dem Umfang des/der zu prüfenden Vorhabens/Anlage (Beauftragung durch Bauaufsichtsbehörde oder Bauherrn, vgl. Allgemeine Informationen)
Fristen
Es können Fristen festgesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
nach Aufwand
Kosten
Es fallen Kosten gemäß Baugebührenordnung an
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 06.02.2025
Stichwörter
Prüfung, Statik