Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen
Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft können Sie Abschlagszahlungen der Finanzhilfe als Zuschuss für Ihre laufenden Kosten erhalten.
Beschreibung
Sie können als Ersatzschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen. Gleiches gilt für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung. Die Finanzhilfe kann auch in Form von Abschlagszahlungen gewährt werden.
Die Höhe der Finanzhilfe ist u.a. abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Finanzhilfe können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
Um die Abschlagszahlungen zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg beantragen.
Das Landesamt überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss als Abschlagszahlungen.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (nach Festsetzung der Sachkosten)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 04.09.2024
Stichwörter
Zuwendung, Privatschule, Ersatzschule, Finanzhilfe, Abschlagszahlung, besondere pädagogische Bedeutung