Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen

    Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft können Sie Finanzhilfe als Zuschuss für Ihre laufenden Kosten erhalten.

    Beschreibung

    Sie können als Ersatzschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen. Gleiches gilt für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung.

    Die Höhe der Finanzhilfe ist u.a. abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

    Die Finanzhilfe können Sie für das abgelaufene Schuljahr beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg  beantragen.

    Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen auf elektronischem Weg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.

    Das Landesamt überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Jahr (Den Anspruch müssen Sie für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemachen. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen bis 2 Monate

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für das jeweilige kommende Schuljahr zu beantragen.

    Nach Ablauf des Schuljahres muss die Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 04.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Zuwendung, Privatschule, Ersatzschule, Finanzhilfe, besondere pädagogische Bedeutung, Festsetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024