Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.
Beschreibung
Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung
Ansprechpartner
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postanschrift
Postfach 2120
21311 Lüneburg
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
- Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (Nach Festsetzung der Personalkosten)
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 03.10.2024
Stichwörter
Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Personalkostenerstattung, Persönliche Kosten, Abschlag, Abschlagszahlung