Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

    Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.

    Beschreibung

    Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 2120
    21311 Lüneburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.         Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020
    Technisch geändert am 20.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
    • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
    • Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (Nach Festsetzung der Personalkosten)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

    Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 03.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Personalkostenerstattung, Persönliche Kosten, Abschlag, Abschlagszahlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024