• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes

Die Änderung/Erweiterung des Sachgebietes bei der öffentlichen Bestellung/Vereidigung Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft beantragen

Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen

zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Zuständigkeit

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Mars-la-Tour-Straße 1-13

26121 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 801-0

Fax: 0441 801-180

E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 28.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Nachweis der fachlichen Qualifikation

Gutachten nach den Vorgaben in der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet

Voraussetzungen

Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen (abstrakter Bedarf)

Sie verfügen über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung

Es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung

Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nach

Sie verfügen über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen und Arbeitsmittel

Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen

Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger

Sie weisen nach, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen

Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets

Wenn Sie in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gelten zudem folgende Voraussetzungen:

Sie weisen nach, dass Sie ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch und vorrangig vor anderen Tätigkeiten erbringen können,

Sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen, auch nicht Ihrer Arbeitgeber, unterliegen, ihre Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Ihnen verliehenen Rundstempel versehen können und

Sie durch den Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freigestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Änderung oder Erweiterung gestellt haben, prüft die zuständige Behörde, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird die öffentliche Bestellung oder Vereidigung erweitert oder geändert.

Der Antrag wird gegebenenfalls vor der Entscheidung mit dem Fachgremium beraten. Bei Anträgen auf Erweiterung für die Sachgebiete der Bewertung und Entschädigung in landwirtschaftlichen Betrieben, Gartenbaubetrieben, Forstbetrieben und Fischereibetrieben findet in der Regel vor der Entscheidung ein Fachgespräch mit Mitgliedern des Fachgremiums statt.

Richtet sich der Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung auf eine andere Sachgebietssparte als bisher, so wird wie bei einer ersten Bestellung verfahren.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 20.11.2024

Version

Technisch erstellt am 25.11.2024

Technisch geändert am 25.11.2024

Stichwörter

Sachgebiet, Öffentliche Bekanntmachung, Änderung oder Erweiterung, Sachverständige, Vereidigung, Land- und Forstwirtschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024