Die Änderung/Erweiterung des Sachgebietes bei der öffentlichen Bestellung/Vereidigung Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft beantragen
Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen
zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Zuständigkeit
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
erforderliche Unterlagen
Nachweis der fachlichen Qualifikation
Gutachten nach den Vorgaben in der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet
Voraussetzungen
Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen (abstrakter Bedarf)
Sie verfügen über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
Es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nach
Sie verfügen über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen und Arbeitsmittel
Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger
Sie weisen nach, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets
Wenn Sie in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gelten zudem folgende Voraussetzungen:
Sie weisen nach, dass Sie ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch und vorrangig vor anderen Tätigkeiten erbringen können,
Sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen, auch nicht Ihrer Arbeitgeber, unterliegen, ihre Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Ihnen verliehenen Rundstempel versehen können und
Sie durch den Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freigestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag auf Änderung oder Erweiterung gestellt haben, prüft die zuständige Behörde, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird die öffentliche Bestellung oder Vereidigung erweitert oder geändert.
Der Antrag wird gegebenenfalls vor der Entscheidung mit dem Fachgremium beraten. Bei Anträgen auf Erweiterung für die Sachgebiete der Bewertung und Entschädigung in landwirtschaftlichen Betrieben, Gartenbaubetrieben, Forstbetrieben und Fischereibetrieben findet in der Regel vor der Entscheidung ein Fachgespräch mit Mitgliedern des Fachgremiums statt.
Richtet sich der Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung auf eine andere Sachgebietssparte als bisher, so wird wie bei einer ersten Bestellung verfahren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 20.11.2024
Stichwörter
Vereidigung, Sachverständige, Land- und Forstwirtschaft, Öffentliche Bekanntmachung, Sachgebiet, Änderung oder Erweiterung