Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Wahlergebnis der Kreistagswahl feststellen

    Sie erfahren Näheres, wie das Wahlergebnis der Kreistagswahl festgestellt wird.

    Beschreibung

    Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt.

    Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.

    Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt.

    Grundlage des endgültigen Ergebnisses sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.

    Über die Gültigkeit der Kreistagswahl entscheidet nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss der neu gewählte Kreistag.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt dem Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, der Kreiswahlleiterin und dem Kreiswahlleiter.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Amt für Zentrale Aufgaben und Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)

    Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Landkreis Cloppenburg Webervice)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Kühling, Maximilian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

    • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
    • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt:

    Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

    1. Zählung der Wählerinnen und Wähler
    2. Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken)
    • Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
    • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
    • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
    • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
    • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

    Fristen

    - Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände: sofort

    - Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises: am Wahlabend/in der Wahlnacht

    - Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises: möglichst bald nach dem Wahltag

    Bearbeitungsdauer

    Ein Termin für die Feststellungsentscheidung des Wahlausschusses ist gesetzlich nicht vorgegeben.

    Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest.

    2 bis 3 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Wahlvorstand, Kommunalwahl, Kreiswahlleiterin, Kreiswahlergebnis, Kreiswahlausschuss, offizielles Wahlergebnis, endgültiges Wahlergebnis, Kreiswahlleiter, Kreistag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)