Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Zuständigkeit

    Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Fintel

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 3

    27389 Lauenbrück

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04267 9300

    Fax: 04267 690

    E-Mail: kontakt@sgfintel.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2024

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Wahlen, Wählerin, Ausschluss, Wahl, Europawahl, Wähler, Wahlausschluss, Ausschlussgrund, Ausschlussgründe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024