• Cramme (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Beschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt (Ausweisbehörde). 

Ansprechpartner

Samtgemeinde Oderwald

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 6

38312 Börßum

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 05334 7907-0

Fax: 05334 7907-80

E-Mail: posteingang@sg-oderwald.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 22.01.2019

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
  • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
  • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
  • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
  • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
  • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024

Version

Technisch erstellt am 01.11.2024

Technisch geändert am 18.11.2024

Stichwörter

Einwilligungsunfähigkeit, betreute Person, ePA, Befreiung, Personaldokument, handlungsunfähig, Personalausweis, PA, nPA, elektronischer Personalausweis, Handlungsunfähigkeit, einwilligungsunfähig, Ausweispflicht, Ausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024