Staatliche Anerkennung von Schulen der Gesundheitsfachberufe beantragen

    Wenn Sie Ausbildungsplätze im Bereich der Gesundheitsfachberufe schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatlich anerkannte Schule gründen.

    Beschreibung

    Um in Niedersachsen eine Schule der Gesundheitsfachberufe zu gründen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

    Die staatliche Anerkennung benötigen Sie für jede Schule folgender nichtärztlicher Heilberufe:

    • Schule für Diätassistenz
    • Schule für Logopädie
    • Schule für Masseur/in u. med. Bademeister/in
    • Schule für Notfallsanitäter/in
    • Schule für Orthoptik
    • Schule für Physiotherapie
    • Schule für Podologie
    • Schule für medizinische Technologie
    • Schule für operationstechnische Assistenz

    Schule für anästhesietechnische Assistenz

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover für Schulen folgender nichtärztlicher Heilberufe:

    -      Schule für Diätassistenz

    -      Schule für Logopädie

    -      Schule für Masseur/in u. med. Bademeister/-in

    -      Schule für Notfallsanitäter/in

    -      Schule für Orthoptik

    -      Schule für Physiotherapie

    -      Schule für Podologie

    -      Schule für medizinische Technologie

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig für Schulen folgender nichtärztlicher Heilberufe:

    -      Schule für operationstechnische Assistenz

    -      Schule für anästhesietechnische Assistenz

    erforderliche Unterlagen

    • Dreijahresausbildungsplan (Organisation und Vernetzung der theoretischen und praktischen Phasen der Ausbildung)
    • Schulisches Curriculum
    • Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung (Praxiscurriculum)
    • Konzept der Praxisanleitung und Praxisbegleitung
    • Nachweis über ausreichend geeignete praktische Ausbildungsplätze (die Liste der Kooperationspartner ist beizufügen, die Kooperationsverträge mit den Einrichtungen sind in der Schule vorzuhalten)
    • Nachweis von Maßnahmen der Qualitätssicherung
    • Nachweis über eine ausreichend qualifizierte hauptberufliche Schulleitung (Beifügen der Qualifikationsnachweise in einfacher Kopie)
    • Nachweis über ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal (Beifügen der Qualifikationsnachweise in einfacher Kopie)
    • Grundrisszeichnung des Schulgebäudes mit Zuordnung der Räumlichkeiten und Größenangabe in einfacher Kopie
    • Auflistung der Ausstattung der Schule (Therapiematerial, Bücher, Medien, Modelle etc.) und der digitalen Infrastruktur

    Voraussetzungen

    Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.

    Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung der beantragten Anerkennung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

    Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Aus dieser ist die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich.

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag stellen Sie beim jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Das Landesamt prüft dann, ob die Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung erfüllt sind. Eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld wird empfohlen.

    Der Antrag erfolgt formlos und schriftlich. Die Möglichkeit den Antrag online zu stellen wird 2025 eingerichtet. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.

    Falls erforderlich findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort statt.

    Ihnen wird nach Prüfung ein Bescheid zugesendet.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die staatliche Anerkennung erlischt, sofern ein Jahr keine Ausbildung an der Schule stattgefunden hat.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer von zwei Monaten kann nur erreicht werden sofern sämtliche Unterlagen bei Antragstellung vorliegen und keine Nachfragen bestehen.

    Kosten

    Abgabe ab 500.0 EUR bis 2000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es wird empfohlen, dass Sie sich bereits vor Antragstellung mit dem jeweils zuständigen Landesamt in Verbindung setzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 06.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)