Aus- oder Weiterbildungsgang für psychosoziale Prozessbegleitung anerkennen lassen

    Wenn Sie einen Aus- oder Weiterbildungskurs zur psychosozialen Prozessbetreuung anbieten möchten, müssen Sie dessen Anerkennung beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Anerkennung zur Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung beantragen.

    Dieser Antrag richtet sich an Aus- oder Weiterbildungsstellen, die möchten, dass ihr Aus- oder Weiterbildungskurs als Aus- und Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung für Niedersachsen anerkannt wird.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Anerkennungsstelle der psychosozialen Prozessbegleitung im Niedersächsischen Justizministerium.

    erforderliche Unterlagen

    Nur für die schriftliche Antragsstellung:

    • Antragsformular
    • Datenformular: Einverständnis zur Datenerfassung

    Für die schriftliche und die Online-Antragsstellung:

    • Lehrplan, der der Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung zugrunde liegt.
    • Weitere Kursangaben mit identischem Inhalt und Zeitrahmen nebst jeweiligem Lehrplan und Dozentenlisten mit Namen und Qualifikation
    • Weitere Kursangaben mit abweichendem Inhalt oder Zeitrahmen
    • Liste der lehrenden Personen mit Namen und Qualifikation zu der Aus- oder Weiterbildung zu der psychosozialen Prozessbegleitung

    Voraussetzungen

    Ihre Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung muss folgende Anforderungen erfüllen:

    • Es sind relevante Kenntnisse der Grundlagen des Strafverfahrens, der Kriminologie, der Viktimologie, der Medizin, der Psychologie, der psychosozialen Prozessbegleitung und der Qualitätssicherung und Eigenvorsorge zu vermitteln.
    • Die Teilnehmenden werden befähigt, eigenständig psychosoziale Prozessbegleitung gemäß der Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen durchzuführen.
    • Ihr Aus- und Weiterbildungskonzept entspricht aktuellen Kenntnissen in Didaktik und Methodik.
    • Die Form, die Dauer und die Teilnehmerzahl der Aus- oder Weiterbildung sind so zu wählen, dass die angestrebten Lernziele erreicht werden können.
    • Die in der Niedersächsischen Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung festgelegten Mindeststandards für die Aus- oder Weiterbildung sind zu erfüllen.
    • Erforderliche fachliche Qualifikation der lehrenden Personen
    • Eine Person mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation steht für die Leitung der Aus- oder Weiterbildungsstelle zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit:

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. ERVVO-Justiz - Nds. GVBl. S. 367) Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

    Wollen Sie den Antrag online stellen, dann klicken Sie bitte hier

    (künftige URL einfügen). 

    Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft, und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens drei Monate nach Antragstellung muss die Behörde untätig gewesen sein, damit eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 20.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    psychosoziale Prozessbegleitung, Anerkennung, Aus- oder Weiterbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)