Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis für die Direktwahl berichtigen lassen

    Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger der Europäischen Union, der oder die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, sind Sie in dem Wahlgebiet wahlberechtigt, in dem Sie mindestens seit drei Monaten vor der Wahl Ihre Wohnung, Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Sie werden von Amts wegen als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wenn Sie drei Monate vor der Wahl zugezogen und gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich auf Antrag bis zum Beginn der Einsichtsfrist eintragen lassen. Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist ist der Tag der Wohnsitz- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.

    Die Einsicht wird Ihnen an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde gewährt. Sie können die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eigenen Daten prüfen. Außerdem können Sie auch die Daten anderer Personen überprüfen, wenn Sie selbst wahlberechtigt sind und Tatsachen glaubhaft machen können, die für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses sprechen. Sie können innerhalb der Einsichtsfrist einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei der Gemeindeverwaltung stellen. Einem Antrag, eine Person aus dem Wählerverzeichnis zu streichen, darf erst stattgegeben werden, nachdem ihr Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. Die Entscheidung über den Berichtigungsantrag ist den Beteiligten von der Gemeindeverwaltung oder dem Gemeindewahlausschuss spätestens am vierten Tag vor der Wahl bekannt zu geben. Die Entscheidung über den Berichtigungsantrag ist vorbehaltlich einer Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren endgültig.

    Zuständigkeit

    Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde nimmt den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses entgegen und entscheidet darüber.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stichwörter

    Ordnung und Sicherheit, SOD, städtischer Ordnungsdienst

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2018 (von: Whitehorn, Saskia)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Weihrauch, Simon)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen, beziehungsweise bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Voraussetzungen

    Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

    • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses kann erst nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet werden.

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin läuft folgendermaßen ab:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Siestellen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid.
    • Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
    • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann nur im Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 27.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wohnsitz, Wahl des Hauptverwaltungsbeamten, Eintragung, Wahlberechtigte, Europäische Union, Teilnahme an der Direktwahl, Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin, Berichtigung, Wahlberechtigung, 16 Jahre, Deutsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)