• Apen (Landkreis Ammerland, Niedersachsen)
Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker Entgegennahme

Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Beschreibung

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover

Hinweise für Niedersachsen: Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker Entgegennahme

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover

Ansprechpartner

Apothekerkammer Niedersachsen

Adresse

Postanschrift

Postfach 11 09 52

30103 Hannover

Hausanschrift

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 390-990

Fax: 0511 390-99-36

E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

Version

Technisch erstellt am 31.03.2010

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Schriftliche Verzichtserklärung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 19.09.2024

Version

Technisch erstellt am 16.10.2024

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Verzicht auf Approbation, Apothekerin, Apotheker

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024