Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben
Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Beschreibung
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Ansprechpartner
Apothekerkammer Niedersachsen
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Verzichtserklärung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Fristen
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 19.09.2024
Stichwörter
Verzicht auf Approbation, Apothekerin, Apotheker