Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker Entgegennahme

    Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

    Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

    - Landesprüfungsamt -

    30163 Hannover

    Ansprechpartner

    Apothekerkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Markuskirche 4

    30163 Hannover

    Postfachadresse

    Postfach 11 09 52

    30103 Hannover

    Kontakt

    Fax: 0511 390-99-36

    Telefon Festnetz: 0511 390-990

    E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Verzichtserklärung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

    Fristen

    Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 19.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Stichwörter

    Apothekerin, Apotheker, Verzicht auf Approbation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de