Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Wählerverzeichnis Direktwahl als Rückkehrer oder Rückkehrerin eintragen lassen

    Sie erfahren Näheres, was Sie bei der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin als Rückkehrer oder Rückkehrerin für die Eintragung ins Wählerverzeichnis beachten sollten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher oder Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin im zeitlichen Umfeld der Kommunalwahl umziehen, sind Sie in der Zuzugsgemeinde nur dann zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wahlberechtigt, wenn Sie drei Monate vor der Wahl umziehen.
    Zudem müssen Sie am Wahltag mindestens 16. Jahre alt sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Die Teilnahme an der Wahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.

    Haben Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz vor dem 16. Tag im Wahlgebiet, werden Sie dort von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ein Nebenwohnsitz im Wahlgebiet nicht ausreichend.

    Ist eine Eintragung mangels gemeldeter (Haupt-)Wohnung von Amts wegen nicht erfolgt, können Sie bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

    Vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis einsehen. In dieser Zeit können Sie auf einen Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Zuständigkeit

    Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist oder die Samtgemeinde trägt die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis ein.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hanstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803

    Fax: +49 4184 803-49

    E-Mail: samtgemeinde@hanstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument, z. B. Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet der Gemeinde zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wahlberechtigt, wenn Sie

    • - Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
    • Sie mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet der Gemeinde Ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Teilnahme an der Wahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses kann erst nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet werden.

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin als Rückkehrer oder Rückkehrerin erfolgt folgendermaßen:

    Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie automatisch von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.

    Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen. In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

    Bei einer Anmeldung in der Zuzugsgemeinde im zeitlichen Umfeld der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin werden Sie darauf hingewiesen, was sich für Sie in Bezug auf Ihre Wahlberechtigung ändert.

    Fristen

    Für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: drei Monate vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann in der Regel kurzfristig erfolgen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 27.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wahlberechtigte, Wahl des Hauptverwaltungsbeamten, Wahlberechtigung, Eintragung, Wählerverzeichnis, Deutsche, 16 Jahre, Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin, Teilnahme an der Direktwahl, Wohnsitz, Europäische Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English